Ihr Ansprechpartner für Schulungen im Bereich Frachtabfertigung

Schulungsrichtlinien

  • Voraussetzung für das Besuchen aller angebotenen Lehrgänge ist das Beherrschen von Deutsch in Wort und Schrift
  • Die geeigneten Räumlichkeiten werden Extern oder bei Lufthansa im Schulungszentrum gebucht / angemietet und dem Kunden berechnet.
  • Die Mindestteilnehmerzahl ergibt sich aus dem Schulungsangebot. Bei Unterschreiten der Mindestteilnehmerzahl kann die Schulung storniert werden. Die Teilnehmerzahl muss 3 Tage vor Lehrgangsbeginn der Mindestteilnehmerzahl entsprechen.
  • Die Schulungen und Unterweisungen erfolgen nur in deutscher Sprache.
  • Der Inhalt der Lehrgangs- und Unterweisungsunterlagen ist lediglich für Schulungszwecke erstellt worden und darf nicht im operativen Geschäft verwendet werden. Für die Verwendung im operativen Geschäft sind lediglich die von einer zuständigen Stelle (Abteilung/Behörde) erlassene und aktuelle Veröffentlichungen als Handlungs- und Rechtsgrundlage zu verwenden.
  • Die Mitarbeiter/Teilnehmer haben sich vor Lehrgangsbeginn durch einen gültigen Personalausweis, Reisepass, Führerschein oder Dienstausweis auszuweisen.
  • Die Kursteilnahme wird nach bestandener Prüfung durch ein Zertifikat oder einer Teilnehmerbescheinigung bestätigt.
  • Die Teilnahme der angebotenen Lehrgänge ist auf maximal 3 Versuche beschränkt.
  • Für die Anmeldung der Schulungen und Unterweisungen sollte eine schriftliche Bestätigung der Betriebs- oder Geschäftsleitung vorliegen.
  • Zweitausfertigungen der Zertifikate ist gegen eine Gebühr möglich