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 Befähigungsschein nach SprengG § 20 Flugzeug_front[1]

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Modul 18

Zielgruppe:Für Mitarbeiter die im Bereich der Frachtabfertigung eingesetzt werden.

Lernziel:Sonderlehrgang "Umgang-beschränkt auf Aufbewahren, Verbringen-  mit sowie die Empfanfnahme und das Überlassen von Explosionsgefährlichen Stoffen".

Lerninhalte: Notwendigkeit der Gefahrgutvorschriften, Seit wann gibt es Explosivstoffe?, Klasseneinteilung, Notwendigkeit des Sprengstoffgesetzes,Sprengstoffgesetz, § 1 SprengG  „Anwendungsbereiche“, § 3 SprengG „Begriffsbestimmungen“,              § 7 SprengG „Erlaubnis“, § 9 SprengG „Fachkunde“, § 14 SprengG „Anzeigepflicht“, § 15 SprengG „Einfuhr, Durchfuhr und Verbringen“,      § 17 SprengG „Lagergenehmigung“, § 19 SprengG „Verantwortliche Person“, § 20 SprengG „Befähigungsschein“, § 21 SprengG „Bestellung verantwortlicher Person“, § 22 SprengG „Vertrieb und Überlassen“,       § 23 SprengG „Mitführen von Urkunden“, § 24 SprengG „Schutzvorschriften“, § 26 SprengG „Anzeigepflicht“, Explosive Stoffe, Einteilung Unterklassen, Verträglichkeitsgruppen, Strafbarer Umgang und Verkehr, 1. SprengVerordnung (1.SprengV), Kennzeichnung,          2. SprengVerordnung (2.SprengV), Aufbewahrung, Lagergruppenzuordnung, Unbedenklichkeitsbescheinigung, Befähigungsschein, Überlassen von Sprengstoffen, Beschädigte Packstücke, Verhalten bei Gewitter, Verhalten im Alarmfall/Brandfall  Alarmplan 

Voraussetzung:Der Lehrgang muss alle fünf Jahre wiederholt werden.

Lehrgangsdauer:4-5 Stunden / 1 Tag

Testabnahme:Die theoretische Testabnahme erfolgt durch das RP-Darmstadt.

Teilnehmerzahl:Mindestteilnehmerzahl 6

Kosten & Termine:auf Anfrage


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