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Richtlinien

Richtlinien der Akademie (Hausordnung)

  • Lehrgangsbeginn ist um 9:00 Uhr. Lehrgangsende ist um 16:30 Uhr. Sollte sich ein Teilnehmer verspäten, so setzt er sich möglichst schnell und leise auf seine Platz. Entschuldigungen können in der Pause vorgebracht werden.Bei extremen wiederholenden Verspätungen hat der Teilnehmer bis zur Pause vor dem Lehrgangsraum zu warten.
  • Bitte angemessene Kleidung tragen. Bitte legen Sie einen Dresscode an den Tag, so, als wenn Sie an einen Arbeitstag in einen Büro gehen.
  • Das Rauchen ist ausschließlich außerhalb des Gebäudes gestattet. Die Sauberkeit ist durch die rauchende Person selbst zu gewährleisten. Insbesondere Asche und Kippen sind ordnungsgemäß zu entsorgen. Ansonsten muss das Rauchverbot auch auf die Freiflächen rund um das Gebäude erweitert werden.
  • In der gesamten Akademie (CT-CargoTraining) besteht im Lehrgangsbetrieb ein absolutes Alkoholverbot!
  • Die Haustür der Farmstraße 118 ist generell geschlossen zu halten. Es ist nicht erlaubt Gegenstände in die Tür zu legen, um diese offen zu halten!
  • Die Toilettenanlagen sind sauber zu halten (Eigenverantwortung der Teilnehmer unabdingbar)! Deshalb: Die Toiletten sind immer sauber zu hinterlassen! Sollte einmal der Seifen- oder Papierspender leer sein, ist das Akademiepersonal zu informieren!
  • Der Aufenthalt vor, zwischen und nach den Unterrichtseinheiten ist auf den Aufenthaltsraum und Innenhof zu beschränken.
  • Parkplätze befinden sich um den Gebäude an den Straßen bzw. Seitenstreifen oder auf gegenüberliegenden Schotterparkplatz (neutrale Stellplätze sind hier zu benutzen). ACHTUNG: An jeden Mittwoch von 7:00 Uhr bis 9:00 Uhr gilt ein Halteverbot wegen der Straßenreinigung!
  • Für die Speisenzubereitung kann die Küche benutzt werden. Die Benutzungsordnung ist zu beachten! Alle Geräte sind nach Gebrauch auszuschalten und sauber zu halten! Das benutzte Geschirr ist in die Spülmaschine zu stellen! Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr.  
  • In der Umgebung der Farmstraße bestehen verschiedene Möglichkeiten sich Speisen und Getränke zu besorgen oder auch zu bestellen. Der Kaffee wird durch die Akademie gestellt.
  • Die Arbeitsplätze sind am Unterrichtsende sauber zu hinterlassen. Bitte keine Unterlagen oder persönliche Dinge zurücklassen. Wir übernehmen keine Haftung für vergessene und abhanden gekommene Gegenstände. Für die Garderobe übernehmen wir ebenfalls keine Haftung.
  • Die Anfertigung von Tonaufzeichnungen des Lehrgangsunterricht sowie Bilder der Präsentationen die während des Unterrichts gezeigt werden, ist untersagt.
  • Die Schulungen und Unterweisungen erfolgen nur in deutscher Sprache. Voraussetzung für das Besuchen aller angebotenen Lehrgänge ist das Beherrschen von Deutsch in Wort und Schrift.
  • Die Mindestteilnehmerzahl ergibt sich aus dem Schulungsangebot. Bei Unterschreiten der Mindestteilnehmerzahl kann die Schulung storniert werden. Die Teilnehmerzahl muss 3 Tage vor Lehrgangsbeginn der Mindestteilnehmerzahl entsprechen.
  • Der Inhalt der Lehrgangs- und Unterweisungsunterlagen ist lediglich für Schulungszwecke erstellt worden und darf nicht im operativen Geschäft verwendet werden. Für die Verwendung im operativen Geschäft sind lediglich die von einer zuständigen Stelle (Abteilung/Behörde) erlassene und aktuelle Veröffentlichungen als Handlungs- und Rechtsgrundlage zu verwenden.
  • Die Mitarbeiter/Teilnehmer haben sich vor Lehrgangsbeginn durch einen gültigen Personalausweis oder Reisepass auszuweisen. Für alle Lehrgänge „Luftsicherheit“ muss eine gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung vorliegen. 
  • Das Handy ist aus! Aus heißt aus und nicht nur stumm geschaltet. Das Nutzen des Handys während des Lehrgangs ist untersagt. Es darf nur in den Pausen benutzt werden.
  • EDV-/Computerraum: Die EDV/Computer werden nur eingeschaltet, wenn der Dozent ausdrücklich zum Einschalten aufgefordert hat und damit gearbeitet wird.  
  • Pausen: Sind jeweils nach 90 Minuten vorgesehen und die Mittagspause beträgt in der Regel 45-60 Minuten. Es können Absprachen mit den Dozenten getroffen werden.
  • In den Pausen wird um ein angemessenes Verhalten gebeten, damit andere Lehrgänge/Teilnehmer nicht gestört werden.                                       
  • Die Kursteilnahme wird nach bestandener Prüfung durch ein Zertifikat oder einer Teilnehmerbescheinigung bestätigt. Die Teilnahme der angebotenen Lehrgänge ist auf maximal 3 Versuche beschränkt.
  • Für die Anmeldung der Schulungen und Unterweisungen sollte eine schriftliche Bestätigung der Betriebs- oder Geschäftsleitung vorliegen.
  • Zweitausfertigungen der Zertifikate ist gegen eine Gebühr von 25,- € /pro Zertifikat möglich.
  • Für alle Lehrgänge existieren bewertete Tests. Die einzelnen Ergebnisse sind Bestandteil der Fach- und Gesamtnote auf dem Zertifikat (bei Bedarf). Es gibt eine fachübergreifende Gruppenprojektaufgabe die in Form eines „Selbststudiums“ erarbeitet werden muss. Die Ergebnisse sind zertifikatsrelevant.
  • Persönliche Gespräche im Praktikumsbetrieb sind nach Terminvereinbarung möglich. Wir möchten darauf hinweisen, dass die Praktikumsplätze nicht frei wählbar sind.
  • Es gilt eine Mindestanwesenheitspflicht bei IHK- Lehrgänge von 80%. Andernfalls wird kein IHK-Teilnahme-Zertifikat ausgestellt. Dies gilt ungeachtet dessen, ob eine Entschuldigung vorliegt oder nicht.
  • IHK-Lehrgänge: Entschuldigungen sind rechtzeitig vorher anzukündigen und schriftlich mitzuteilen. Sollte es sich um ein nicht vorhersehbares Ereignis handeln, unverzüglich der Lehrgangs-organisation melden. Aus versicherungsrechtlichen Gründen ist eine schriftliche Entschuldigung erforderlich.    
  • Bei Missachtung der aufgeführten Punkte kann die Akademie ein Hausverbot aussprechen.

NOTFALL (siehe Aushang/Alarmplan)

  • Die Fluchtwege sind ausgeschildert und die Treppe benutzen!
  • Ein Feuerlöscher befindet sich in jeden Raum der Akademie.
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