Sicherheitsschulung für Personal von reglementierten Beauftragten und bekannten Versender mit Zugang zu identifizierbarer Luftfracht und Luftpost.
Die Teilnehmer erhalten die notwendigen Informationen zur EU Verordnung 2015/1998, Luftsicherheitsgesetz und dem Terrorismus.
gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 Luftsicherheitsgesetz
Die Unterweisung muss alle 5 Jahre wiederholt werden.
6 Unterrichtseinheiten
auf Anfrage