Ihr Ansprechpartner für Lehrgänge im Bereich Frachtabfertigung

SprengG Befähigungsschein

Zielgruppe

Für Mitarbeiter die im Bereich der Frachtabfertigung eingesetzt werden.

Lernziel

Sonderlehrgang "Umgang-beschränkt auf Aufbewahren, Verbringen-  mit sowie die Empfanfnahme und das Überlassen von Explosionsgefährlichen Stoffen".

Lerninhalte

  • Notwendigkeit der Gefahrgutvorschriften
  • Seit wann gibt es Explosivstoffe?
  • Klasseneinteilung
  • Notwendigkeit des Sprengstoffgesetzes
  • Sprengstoffgesetz
    • § 1 SprengG  „Anwendungsbereiche“
    • § 3 SprengG „Begriffsbestimmungen“
    • § 7 SprengG „Erlaubnis“
    • § 9 SprengG „Fachkunde“
    • § 14 SprengG „Anzeigepflicht“
    • § 15 SprengG „Einfuhr, Durchfuhr und Verbringen“
    • § 17 SprengG „Lagergenehmigung“
    • § 19 SprengG „Verantwortliche Person“
    • § 20 SprengG „Befähigungsschein“
    • § 21 SprengG „Bestellung verantwortlicher Person“
    • § 22 SprengG „Vertrieb und Überlassen“
    • § 23 SprengG „Mitführen von Urkunden“
    • § 24 SprengG „Schutzvorschriften“
    • § 26 SprengG „Anzeigepflicht“
  • Explosive Stoffe
  • Einteilung Unterklassen
  • Verträglichkeitsgruppen
  • Strafbarer Umgang und Verkehr
  • 1. SprengVerordnung (1.SprengV)
    • Kennzeichnung
  • 2. SprengVerordnung (2.SprengV)
    • Aufbewahrung
    • Lagergruppenzuordnung
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung
    • Befähigungsschein
    • Überlassen von Sprengstoffen
    • Beschädigte Packstücke
    • Verhalten bei Gewitter
    • Verhalten im Alarmfall/Brandfall
    • Alarmplan

Voraussetzung

Der Lehrgang muss alle fünf Jahre wiederholt werden.

Lehrgangsdauer

4-5 Stunden / 1 Tag

Testabnahme

Die theoretische Testabnahme erfolgt durch das RP-Darmstadt.

Teilnehmerzahl

Mindestteilnehmerzahl 6

Kosten & Termine

auf Anfrage

CT-Modul 18